Hinweise zu Elektro- und Elektronikgeräten (WEEE / ElektroG)
Inhalt
Informationen zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten
Elektro- und Elektronikaltgeräte dürfen nicht über den normalen Hausmüll entsorgt werden. Sie sind getrennt zu sammeln und einer geeigneten Rücknahme- oder Sammelstelle zuzuführen. Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf einem Elektro- oder Elektronikgerät weist darauf hin, dass dieses Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu entsorgen ist.
Rückgabe von Elektroaltgeräten
Private Haushalte können Elektroaltgeräte unter anderem bei den kommunalen Sammelstellen und Wertstoffhöfen abgeben.
Soweit für uns nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz eine gesetzliche Rücknahmepflicht besteht, nehmen wir entsprechende Elektroaltgeräte nach den gesetzlichen Bestimmungen unentgeltlich zurück.
Für Informationen zur Rückgabe eines bei Snack’n’Go erworbenen Elektro- oder Elektronikgerätes kannst du uns kontaktieren:
Snack’n’Go
E-Mail: info@snackngo-shop.de
Wir informieren dich über die jeweils passende Rückgabemöglichkeit. Die gesetzlichen Informations- und Rücknahmepflichten im Fernabsatz ergeben sich insbesondere aus §§ 17 und 18 ElektroG.
Batterien, Akkus und Lampen
Enthält ein Altgerät Batterien, Akkus oder Lampen, die ohne Zerstörung des Gerätes entnommen werden können, sind diese grundsätzlich vor der Abgabe des Altgerätes zu entfernen und getrennt zu entsorgen.
Personenbezogene Daten
Für das Löschen personenbezogener Daten auf Altgeräten, beispielsweise auf Geräten mit Speicherfunktion, ist der Endnutzer selbst verantwortlich.
WEEE-Registrierung
WEEE-Reg.-Nr. DE: